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Gesetzliches Regelwerk zum Schutz des Eigentums an Agrarfläche

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Das allgemeine Eigentumsrecht wird um Kapitel zum Kauf und Verkauf sowie der Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und gesamten Betrieben erweitert (Bodenordnung). Dies ist in der Regel mit der Einführung eines flächendeckenden (Liegenschafts-)Katasters verbunden.

Die Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft ohne gesicherte Land- und Landnutzungsrechte ist kaum möglich. Sie bilden für die Landwirt*innen die Grundlage des unternehmerischen Handelns. Denn nur wenn Unternehmer*innen die Sicherheit haben, durch belastbare Land- oder Landnutzungsrechte die Früchte ihrer Arbeit in den kommenden Jahren ernten zu können, werden sie langfristige und auch ökologisch nachhaltige Investitionsentscheidungen (z. B. in Bodenverbesserungen, Bewässerung, Gebäude oder Maschinen) treffen. Das gilt insbesondere für die Landwirtschaft. Die Existenz von gesicherten Land- und/ oder Landnutzungsrechten hat somit auch Einfluss auf die ökologische Nachhaltigkeit und den Schutz natürlicher Ressourcen. Sie sind darüber hinaus Grundlage für die Umsetzung zahlreicher Förderinstrumente, wie z. B. Investitionsbeihilfen, an die Fläche gekoppelte Direktzahlungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Siedlungsstruktur. Darüber hinaus sind sie häufig Grundlage für den Zugang zu Finanzdienstleistungen. Ein anerkanntes staatliches Bodenkataster und Liegenschaftswesen sichert den An- und Verkauf von Boden ab, ermöglicht dessen Besteuerung und dessen Beleihungsfähigkeit bei Krediten. Unter der Voraussetzung formaler Landrechte (z. B. durch ein Bodenkataster), kann einer stetigen Verkleinerung landwirtschaftlicher Parzellen, z. B. durch die Begrenzung der Realteilung oder Flurbereinigung entgegengewirkt werden. Dies sind Prozesse, die unter hoher Beteiligung der betroffenen Betriebe erfolgen müssen (z. B. im Rahmen von Multi-Stakeholder-Dialogen), um soziale Spannungen zu vermeiden.

In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern steht das an Privateigentum orientierte staatliche Bodenrecht einem auf gemeinschaftliche Nutzung ausgerichtete und lokal verankerte traditionelle oder autochthone Bodenrecht gegenüber. Traditionelle Bodenrechts- und Bewirtschaftungssysteme betrachten Boden im Allgemeinen als das Gemeinschaftseigentum einer abgegrenzten Gruppe. Die traditionellen Landrechte können sich hierbei auf bestimmte Parzellen, auf kollektiv genutztes Land (z. B. Weideland) oder auf die Nutzung natürlicher Ressourcen beziehen. Bevölkerungswachstum, die Abkehr von der Subsistenzwirtschaft, zunehmende Produktion für den Markt sowie Migration und Ansiedlung externer Landnutzer*innen sind mit dem traditionellen Bodenrecht nicht zu bewältigen. Großflächige Landkäufe und -pachten widersprechen aber ebenfalls einer selbsttragenden Entwicklung. Eine ausgleichende Eigentums- und Bodenpolitik ist notwendig.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Sanktionsmechanismen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen

Mögliche negative Effekte

  • Traditionelle, nicht dokumentierten Bodenrechte und Bewirtschaftungssysteme werden nicht berücksichtigt
  • Vertreibung und Zwangsumsiedelungen traditioneller Nutzer*innen zu Gunsten von nationalen und internationalen Investoren
  • Einschränkung des erforderlichen Strukturwandels (z. B. bei strikter Realteilung)
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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