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Aufbau von Schiedsgerichten

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Nichtstaatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Verfahren werden so im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit beschleunigt und sind zudem meist kostengünstiger. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Form eines Vertrags zwischen den Parteien, der sogenannten Schiedsvereinbarung. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel durch die AGB bindend. Er kann von den staatlichen Gerichten überprüft werden. Schiedsgerichte müssen sich das Vertrauen der Marktbeteiligten erwerben. Dieses Vertrauen muss sich erst über die Zeit aufbauen.

Voraussetzungen

  • Lokal anerkannte Behörden
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mögliche negative Effekte

  • Unabhängigkeit der Schiedsrichter nicht immer gewahrt
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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