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Investitionsbeihilfe zur Modernisierung/ Spezialisierung von Betrieben

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Finanzieller Zuschuss zu Investitionen in neue Betriebsstätten, zur Erweiterung der Produktion, zur Diversifizierung der Betriebe durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses eines bestehenden Betriebs. Investitionsbeihilfen können z. B. für Gebäude, Maschinen, Zuchttiere, Saat- und Pflanzgut oder die Nutzung von Kursen der Betriebsführung vergeben werden.

Wichtig ist der Anschubcharakter der Beihilfen für Betriebe und genossenschaftliche Unternehmen der Ernährungswirtschaft (keine Dauersubvention).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Eine eindeutige Entwicklungsperspektive für die Landwirtschaft, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Teilhabe von bäuerlichen Betrieben
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Sanktionsmechanismen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mögliche negative Effekte

  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Marktverzerrungen
  • Anreiz zu Preiserhöhungen bei Maschinenherstellern und Banken
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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