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Siedlungs-Programme

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Im Rahmen von Siedlungsprogrammen werden Kleinstbetriebe, nicht-entwicklungsfähige Betriebe oder landwirtschaftliche Betriebe in ungünstigen Lagen (z. B. in stadtnahen Gebieten oder Städten) umgesiedelt.

Richtung umgesetzt, können Siedlungsprogramme durch eine neue Betriebsstart Lebensperspektiven in der Landwirtschaft eröffnen und ein ausreichendes Einkommen schaffen. Bäuerliche Organisationen, überbetrieblicher Maschineneinsatz und vor allem kostengünstiger Einsatz von Produktionsmitteln können gefördert werden. Erfahrungsaustausch der Siedlungsgesellschaften untereinander und mit den Landwirt*innen ist hier von besonderer Bedeutung. Die Integration der neuen Siedlungen in die vorhandenen Verwaltungen (Regionalverwaltung, Beratung, Kammer) muss gesichert sein.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Interesse und Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog
  • Bestandsinformationen über verfügbares Land, einschließlich von Daten zu dessen Qualität
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen
  • Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte

Mögliche negative Effekte

  • Soziale Spannungen innerhalb der bestehenden und/ oder neuen Siedlungsstruktur durch fehlenden Interessenskonsens aller Beteiligten
  • Überlastung bestehender Strukturen, wie Verwaltungen, landwirtschaftlicher Beratung, Wegenetz
  • Abwanderung
  • Klientelpolitik und Korruption
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Arbeit & Soziales
  • Justiz
  • Internes, Bau & Infrastruktur
Handelswirkung
nicht verzerrend
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