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Begrenzung der Realteilung

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Die Betriebsübergabe von einer Generation zur nächsten ist ein kritischer Punkt in der Erhaltung der einzelnen Betriebe und für die Familienbetriebsstruktur. Bei der Begrenzung der Realteilung werden per Gesetz („Höfeordnung“), diejenigen Erbinnen und Erben, die den landwirtschaftlichen Familienbetrieb fortführen, Alleinerben des Betriebs. Im Gegenzug müssen sie z. B. die Altersversorgung („Altenteil“) der ehemaligen Betriebsleiter*innen (in der Regel der Eltern) übernehmen.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Landesweites Verzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe und / oder Unternehmen, die im Agrar- und Ernährungssektor tätig sind
  • Bestandsinformationen über verfügbares Land, einschließlich von Daten zu dessen Qualität
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
  • Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung

Mögliche negative Effekte

  • Miterbinnen werden gegenüber Hoferbinnen schlechter gestellt
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • lang
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Arbeit & Soziales
  • Internes, Bau & Infrastruktur
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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