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Zollkontingent

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Ein Zollkontingent ist eine Kombination aus Importzoll und Importquote. Im Rahmen einer gewissen Quote werden Produkte mit einem niedrigeren oder gar keinem Zollsatz belegt, außerhalb dieser Quote ist der Zollsatz höher. Zollkontingente schützen Märkte und lassen gleichzeitig Importe in bestimmten Mengen zu. Damit ermöglichen sie, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und weiterverarbeitender Industrie. Sie verlangen eine transparente Verwaltung, da ein erhöhtes Risiko von Korruption besteht.

Die meisten Zollkontingente sind in Verträgen, wie beispielsweise dem WTO-Agrarabkommen, festgelegt. Bei einem „autonomen Zollkontingent“ legen Länder freiwillig für eine gewisse Importmenge eines Produktes einen niedrigeren Zollsatz fest, z. B. weil das Produkt als Zwischenprodukt benötigt wird. Wie bei normalen Einfuhrquoten müssen die Quotenkontingente verteilt werden. Dies geschieht u. a. durch Auktionen, Lizenzvergabe nach dem „first-come, first-serve-Prinzip“, aufgrund historischer Handelsströme oder durch Präferenzabkommen.

Im WTO-Agrarabkommen wurde festgelegt, dass alle Handelsbarrieren in Zölle oder Zollkontingente umgewandelt werden müssen. Zollkontingente wurden eingeführt, wenn die Zölle durch die Umrechnungsformel so stiegen, dass sie prohibitiv gewirkt hätten. Momentan haben 24 Entwicklungsländer Zollkontingente bei der WTO notifiziert. Autonome Zollkontingente zählen jedoch nicht dazu. Da die Zölle für die Produkte außerhalb der Quote oft so hoch sind, dass sie prohibitiv wirken, wird in den laufenden Doha-Verhandlungen diskutiert, wie sich Zollkontingente modifizieren lassen.

In bilateralen oder regionalen Abkommen können die Quotenkontingente an Partnerländer vergeben werden. Dadurch können regionale Partner zu besseren Konditionen als andere Staaten exportieren, wodurch die regionale Integration gestärkt wird. Allerdings muss dies im Rahmen des WTO-Rechts erfolgen.

Alternativ können Importzölle eingesetzt werden. Wenn bestimmte Importprodukte günstiger importiert werden sollen, weil sie z. B. von der weiterverarbeitenden Industrie benötigt werden, sind auch Zollrückvergütungssysteme eine Alternative.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Höhere Preise für Konsument*innen und Verarbeitungsindustrie
  • Ineffizienz, Intransparenz und Korruption während der Lizenzvergabe
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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