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Zollrückvergütung

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Unter einer Zollrückvergütung versteht man ein System der Rückzahlung von bereits erhobenen Zöllen auf importierte Zwischenprodukte. Die Rückzahlung erfolgt, sobald das einst eingeführte Produkt als weiterverarbeitetes Produkt exportiert wird. Anstatt einst bezahlte Zölle zurück zu erstatten, können importierte Zwischenprodukte auch zollfrei/ zollbegünstigt in bestimmten Lagern aufbewahrt und anschließend weiterverarbeitet und exportiert werden. Die Abwicklung solcher Erstattungssysteme muss durch den Zoll überwacht werden.

Aus dem WTO-Abkommen zu Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen geht hervor, dass Zollrückvergütungssysteme WTO-konform sind und nicht als eine Subvention betrachtet werden. Sie haben bei regionalen und bilateralen Handelsabkommen wenig Bedeutung, da bei der Schaffung von Freihandelszonen Zollsätze zwischen den Partnerländern wegfallen.

Die Auswirkungen von Zollrückvergütungssystemen auf den Entwicklungsprozess eines Landes sind nicht eindeutig. Aufgrund schwacher Institutionen in weniger entwickelten Ländern sind Zollerstattungssysteme dort häufig weniger erfolgreich. Korruption, Betrug und hohe Verwaltungskosten als Folge des komplizierten Rückzahlungssystems können die Folge sein. Neben Verwaltungsschwierigkeiten kommen eine unzureichende statistische Erfassung sowie finanzielle Belastungen des Staates hinzu. Zollrückvergütungssysteme haben aber bei gut funktionierenden Institutionen eine positive Auswirkung auf Exporte und internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Eine zollfreie Einfuhr von voraussichtlichen Zwischenprodukten kann eine effektive Alternative darstellen. Dabei entfallen zwar die Zölle unabhängig davon, ob das Zwischenprodukt konsumiert, für den heimischen Sektor oder für den Export weiterverarbeitet wird, jedoch reduzieren sich Verwaltungskosten und Missbrauchsfälle. Auch Exportproduktionszonen mit sogenannten Rabattsystemen und Exportkreditversicherungen sind Alternativen zur Stärkung des Exportsektors.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • IKT Infrastruktur
  • Markt-Preis-Informationssysteme
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Marktverzerrung
  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Benachteiligung nicht-exportierender weiterverarbeitender Industrien
  • Rückgang der Staatseinnahmen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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