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Beihilfe für junge Landwirt*innen und Betriebsübergabe

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Zahlungen an natürliche Personen, die sich erstmals als Landwirt*innen niederlassen und ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Die Beihilfe wird nur für eine bestimmte Anzahl an Jahren gewährt. Die Entscheidung der jungen Landwirt*innen muss durch den Aufbau funktionierender Marktstrukturen eingeleitet werden (z. B. durch den Aufbau von Marktinfrastruktur).

Voraussetzungen

  • Öffentliche und private landwirtschaftliche Beratungsdienste
  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Eine eindeutige Entwicklungsperspektive für die Landwirtschaft, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Teilhabe von bäuerlichen Betrieben
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Interesse und Motivation junger Menschen in ländlichen Gebieten, ihre eigenen Interessen zu vertreten
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Infrastructure de transport, de communication et d'énergie
  • Bereitschaft der älteren Generation, den Hof weiterzugeben

Mögliche negative Effekte

  • Mitnahmeeffekte
  • Drosselung des Strukturwandels
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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