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Öffentliche und private landwirtschaftliche Beratungsdienste

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Kontinuierliche Verbesserung und Erneuerung des Wissens- und Kenntnisstandes der Landwirt*innen und ihrer Mitarbeiter*innen durch staatliche, halbstaatliche oder private Beratungseinrichtungen. Meist in Verbindung mit den Schulen der landwirtschaftlichen Erstausbildung, aber auch Einrichtungen der Forschung und Entwicklung werden Einzel- und Gruppenberatungen, Beratung über Medien bis hin zum Internet durchgeführt. Neben allgemeinen Themen der Produktionstechnik, Betriebsführung und Finanzierung gibt es die Spezialberatung zum Beispiel für Düngung und Pflanzenschutz, die Tierfütterung und Landtechnik. Alle Beratungseinrichtungen arbeiten mit Beispielsbetrieben, Versuchsflächen, Fütterungsversuchen, Einrichtungen des Rechnungswesens und der Steuerberatung und den verschiedenen Fachschulen in einer Region zusammen. Denn neben der landwirtschaftlichen Beratung spielt für die Entwicklung der Betriebe auch die betriebswirtschaftliche und buchhalterische Beratung eine wichtige Rolle, insbesondere zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen.

Landwirtschaftliche Beratungsdienste verbessern den Wissenstransfer in die Landwirtschaft, in der Regel in Abstimmung mit öffentlichen und privaten Berater*innen, bäuerlichen Organisationen u. a., verbreiten Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und tragen so zu Produktionssteigerungen, Versorgungssicherheit und Einkommensverbesserung der Landwirtschaft bei. Darüber hinaus können Sie einen Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen leisten.

Beratungsdienste müssen sich immer wieder selbst erneuern, um die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung aufzunehmen und in praxisgerechte Handlungsweisen umzusetzen. Vor allem die Interessensvertretung der Bäuerinnen und Bauern und genossenschaftliche Einrichtungen müssen ein beratungsfreundliches Klima schaffen und/ oder selbst Beratungseinrichtungen (z. B. Beratungsringe) gründen.

Voraussetzungen

  • Definition der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Biodiversität
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Bereitschaft der Landwirt*innen, eng mit den Beratungsdiensten zusammenzuarbeiten
  • Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
  • Investitionen in landesweite und ortsnahe Bildungsinfrastruktur
  • Qualitätsstandards in der landwirtschaftlichen Beratung, die mit der nationalen Agrarpolitik und Definitionen der guten landwirtschaftlichen Praxis im Einklang stehen
  • Zugangsmöglichkeiten für alle Landwirt*innen, unabhängig von Betriebsgröße und Standort
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
  • Ausbildungsmöglichkeiten für Berater*innen, die die Definitionen der guten landwirtschaftlichen Praxis und der Agrarpolitik widerspiegeln

Mögliche negative Effekte

  • Praxisferne und Theorielastigkeit
  • Mangelnde Akzeptanz seitens der Landwirt*innen in Folge einseitiger Beratung oder deren staatlicher Beeinflussung
  • Die Landwirt*innen haben (z. B. aufgrund mangelnder Finanzierungsinstrumente) keinen Zugang zu den durch die Standards empfohlenen Betriebsmitteln
  • Klientelpolitik und Korruption durch Bevorzugung bestimmter Landwirt*innen oder Regionen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
hoch ($$$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Bildung & Forschung
Handelswirkung
nicht verzerrend
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