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Gesetzliches Regelwerk zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Beschreibung

Das allgemeine Handels- und Vertragsrecht wird systematisch an die Besonderheiten der Wertschöpfungskette bei Nahrungsmitteln angepasst (Zahlungsziele, Qualitätsstandards, Gerichtsbarkeit usw.) und schafft so einen verlässlichen Handlungsrahmen bzw. transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Landwirt*innen und ihre Marktpartner.

Das Handels- und Vertragsrecht kann durch standardisierte Bezugs- und Lieferverträge ausgefüllt werden.

Für Agrar-, Handels- und Lebensmittelrecht sind eigene juristische Institute oder Fakultäten von Bedeutung. Bäuerliche Organisationen sollten ihre Mitglieder durch Rechtsberatung unterstützen.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Sanktionsmechanismen
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Überforderung der Akteure mit den gesetzlichen und bürokratischen Anforderungen
  • Benachteiligung kleinerer landwirtschaftlicher und weiterverarbeitender Betriebe aufgrund mangelnder Rechtsberatung
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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