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Zuschuss zum freiwilligen Landtausch

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Finanzieller Zuschuss zu Aufwendungen, die natürlichen oder juristischen Personen beim Eigentumstausch von ländlichen Grundstücken oder beim Tausch von Pachtland entstehen. Der freiwillige Landtausch kann ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur sein als der Prozess der Flurbereinigung. Ein Landtausch kann auch zum Zwecke des Naturschutzes oder der Landschaftspflege erfolgen.
Zusätzliche Zuschüsse zu Vorarbeiten können geleistet werden, wenn zur Realisierung des Landtausches zusätzliche Informationen benötigt werden, z. B. wenn der Tausch von dritter Seite (z. B. der Gemeinde) vorgeschlagen wird.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Konsens zwischen den Vertragsparteien, festgehalten im Rahmen eines „Tauschplans“
  • Bestandsinformationen über verfügbares Land, einschließlich von Daten zu dessen Qualität
  • Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen

Mögliche negative Effekte

  • Soziale Spannungen in Folge eines im Nachhinein als ungerecht empfundenen Landtausches
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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