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Verbindliche Qualitätsklassen und Normen für Handel und Vermarktung

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Durch die Einführung verbindlicher Handelsklassen werden bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse nach bestimmten Güteeigenschaften (z. B. Größe, Feuchtigkeitsgehalt, Geruch/ Geschmack, Umfang, Länge, Sortierungsgrößen etc.) standardisiert. Bei Vermarktungsnormen kommen noch die Aufmachung und Kennzeichnung betreffende Kriterien hinzu. Sind Handelsklassen und Normen nicht verbindlich, können sich die Akteure der Wertschöpfungskette auch auf freiwillige Kategorien und Standards einigen.

Anders als in Industrieländern, in denen nahezu alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse bestimmte Qualitätsstandards zu erfüllen haben, unterliegt der Großteil der innerhalb von Entwicklungs- und teilweise Schwellenländern vermarkteten Erzeugnisse (noch) keinen Handelsklassen und Vermarktungsnormen. Der Anreiz, die Qualität der Produktion zu Gunsten eines verbesserten Verbraucherschutzes zu erhöhen, z. B. durch den reduzierten Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln oder durch sachgerechte Lagerung zur Reduktion von Aflatoxinen, ist oft gering, da sich mit der erhöhten Qualität auf lokalen Märkten meist keine höheren Preise (price premium) erzielen lassen.

Die Einführung verbindlicher Handelsklassen und Vermarktungsnormen ist in Entwicklungsländern daher nur bedingt und unter Berücksichtigung der lokalen Kapazitäten sinnvoll und wird meist im Kontext der Produktion von Exportgütern eingesetzt. Der Aufbau und die Prüfung der Einhaltung bei lokal vermarkteten Gütern ist mit erheblichem Aufwand verbunden und erfordert umfangreiche institutionelle und fachliche Kapazitäten der zuständigen Behörden und ggf. privaten Stellen. Aufgrund des mangelhaften Zugangs zu Betriebsmitteln und Bildung ist es zahlreichen Landwirt*innen nicht möglich, die komplexen Anforderungen solcher Systeme zu erfüllen. Dies muss bei der Einführung solcher Systeme stets berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Allgemeinverbindliche Marktordnung (Handelsklassenverordnung), die die Umsetzung verbindlich für alle Betriebe und Unternehmen der Wertschöpfungskette vorschreibt
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Qualitätsmanagementsysteme
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen
  • Regelmäßige Einweisung des Personals
  • Schulungsangebote für unabhängige Kontrolleur*innen und Anwender*innen

Mögliche negative Effekte

  • Verderb von nicht konformen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Kosten bei interregionalem Handel mit voneinander abweichenden Handelsklassen und Vermarktungsnormen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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