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Unterstützung praktischer Tierärzt*innen

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Durch die Unterstützung von praktischen Tierärzt*innen, z. B. bei der Niederlassung vor Ort, entsteht ein Netz von Tierarztpraxen auf dem Land, die die Landwirt*innen, aber auch die Schlachthöfe und ernährungswirtschaftliche Unternehmen in Fragen der Tierseuchenbekämpfung und Nahrungsmittelhygiene begleiten können. Eine solch Unterstützung reduziert auch die Veterinärkosten und ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Tierbestände.

Praktische Tierärzt*innen regeln mit den einzelnen Landwirt*innen oder Tierzuchtgenossenschaften die regelmäßige Gesundheitskontrolle in den Tierbeständen, geben Fütterungs- und Haltungshinweise und sichern den Hygienestatus bei der Eier-, Fleisch- und Milchproduktion.

Bei der Existenz eines Tiergesundheitsdienstes kann durch die Einbindung von praktischen Tierärzt*innen die staatliche Veterinärbehörde entlastet werden.

Voraussetzungen

  • Funktionsfähige Veterinär- und Gesundheitsbehörden
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Gegebenenfalls eine staatlich genehmigte Gebührenordnung
  • Angebote der Veterinärausbildung an lokalen Bildungseinrichtungen

Mögliche negative Effekte

  • Überhöhte Tierarztgebühren schmählern die Wirtschaftskraft der landwirtschaftlichen Betriebe
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
gering
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Arbeit & Soziales
Handelswirkung
nicht verzerrend
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