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Beihilfe für Dienstleistungen außerhalb der Landwirtschaft

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Betriebe erhalten Beihilfen für außerlandwirtschaftliche Dienstleistungen, z. B. im Bereich Tourismus, Erhaltung von Schutzflächen, Wegebau, Energie, soziale Dienstleistungen, Alters- und Behindertenbetriebe. Die Beihilfen können die dezentralen Wirtschaftsstrukturen stärken und den Strukturwandel begleiten, sie können darüber hinaus die lokale Wirtschaft durch Einbindung von landwirtschaftlichen Betrieben in lokale Wirtschaftskreisläufe beleben. Verfügbare Arbeitskraft und vorhandene Technik werden auch in Zeiten geringeren Arbeitsanfalls ausgenutzt. Die Betriebe sichern sich Zusatzverdienst während gleichzeitig die Kommunen entlastet werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen
  • Technische Ressourcen und Maschinen auf den beteiligten Höfen

Mögliche negative Effekte

  • Intransparente Vergabe und Probleme bei Nichterfüllung von Verträgen
  • Zuverlässigkeit der Auftragserfüllung durch die Auftragnehmer*innen gefährdet, wenn landwirtschaftliche bzw. betriebliche Arbeiten vorgezogen werden müssen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
hoch ($$$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
nicht verzerrend
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