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Gesetzliches Regelwerk zum Schutz des Wassers

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In einem grundlegenden Wasserschutz- bzw. Wasserhaushaltsgesetz mit anschließenden Verordnungen werden allen Bürgern eines Landes, besonders aber den Bodeneigentümern und -bewirtschaftern umfassende Vorgaben für die Sicherung der Trinkwasservorräte und deren Qualität, den Erhalt der Funktionsfähigkeit des gesamten Wasserhaushaltes und die Verwendung von Trink- und Brauchwasser gemacht. Das Gesetz regelt den Zugang zu Trink- und Brauchwasser, legt Grenzwerte für Schadstoffe fest, regelt die Be- und Entwässerung, schafft den Organisationsrahmen für Wasser- und Bodenverbände, sichert Trinkwasserreserven und fördert die sparsame Wasserverwendung. Die verfahrenstechnische Umsetzung auf bäuerlicher Ebene wie in der Verarbeitung wird in regelmäßigen Abständen von staatlichen oder ggf. privaten Kontrollinstitutionen geprüft.

Das Wasserschutz- bzw. -haushaltsgesetz muss integraler Bestandteil aller wesentlichen Umweltgesetze eines Landes sein. Auf fachlicher Ebene müssen das Dünge- und Pflanzenschutzmittelgesetz die Bodenschutzgesetzgebung, aber auch die Infrastrukturprogramme für den ländlichen Raum mit dem Wasserhaushaltsgesetz abgestimmt werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Landesweite Überwachung der natürlichen Ressourcen und ihrer Qualität (z. B. Wasser, Boden, Wälder, Luft, Grünland)
  • Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Zu strikt gefasste Umweltgesetze gehen über die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe hinaus und behindern so die Entwicklung des Ackerbaus
  • Die Einbindung der Landwirtschaft in den Wasserkreislauf ist nicht nachhaltig
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Justiz
  • Gesundheit
Handelswirkung
nicht verzerrend
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