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Öffentlich-rechtliche Beratungskanäle

Beschreibung

Öffentliche-rechtliche Beratungskanäle verbreiten über Radio, Fernsehen, Internet oder Printmedien Fachinformationen zu Produktionsfaktoren, Betriebsführung, Märkte und sozialer Sicherung. Vgl. hierzu auch Unterstützung der Fachinformation.

Öffentliche Förderung darf journalistische Unabhängigkeit nicht untergraben. Vor allem Bauernverbände und Genossenschaften können, z. B. durch die Gründung bäuerlicher (Fach-)Verlage und Publikationen Träger der Fachinformationen werden.

Voraussetzungen

  • Angemessenes Angebot der verschiedenen, von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Lebensmittelgruppen
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Dialog mit dem Privatsektor und der (Zivil-)Gesellschaft über Studieninhalte und Forschungsprioritäten, um deren praktische Relevanz sicherzustellen
  • Qualitätsstandards in der landwirtschaftlichen Beratung, die mit der nationalen Agrarpolitik und Definitionen der guten landwirtschaftlichen Praxis im Einklang stehen
  • Öffentliche Verlage und Medienzentren
  • Ausbildungsmöglichkeiten für Berater*innen, die die Definitionen der guten landwirtschaftlichen Praxis und der Agrarpolitik widerspiegeln
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Keine neutrale Berichterstattung
  • Gefahr von versteckter Werbung für bestimmte Produkte und Leistungen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
gering
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Bildung & Forschung
Handelswirkung
nicht verzerrend
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