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Mindestimportpreis/ Preisband

Beschreibung

Mindesteinfuhrpreise stellen sicher, dass ein Produkt nicht unter einem staatlich festgelegten Preis importiert werden kann. Liegt der Importpreis unter dem Mindestpreis, wird das Produkt mit einer zusätzlichen Abgabe belegt. Manchmal werden zusätzlich auch Preisobergrenzen benannt, so dass ein Importpreisband entsteht. Wenn der Preis die Obergrenze überschreitet, erhalten Importeure eine Zollerstattung. Der Mindestpreis und Preisbänder können sich am Binnenmarktpreis oder an internationalen Referenzpreisen orientieren.

Mindesteinfuhrpreise und Preisbänder gelten als nicht-tarifäre Handelshemmnisse und sind in der WTO verboten. Sie können allerdings in einem Anti-Dumping-Fall als Instrument eingesetzt werden.

Bei einer Integration der Märkte werden Mindesteinfuhrpreise oder auch Preisbänder i. d. R. intern abgebaut. In manchen bilateralen oder regionalen Abkommen sind Mindestpreise oder Preisbänder jedoch enthalten, um sensible Sektoren zu schützen.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Höhere Preise für Konsumenten und Verarbeitungsindustrie
  • Intransparenz im Vergleich zu einfachen Zöllen
  • Mindestimportpreise müssen im Falle von Weltmarktpreisschwankungen laufend angepasst werden und sind daher mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden
  • Spekulation auf politische Entscheidungen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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