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Investitionsbeihilfe zum Aufbau von Verarbeitungskapazitäten

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Finanzieller Zuschuss zu einer Investition in materielle und/ oder immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung einer neuen Verarbeitungsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Verarbeitungsstätte, zur Diversifizierung der Produktion eines Unternehmens durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Im Falle produktgebundener Verarbeitungsbeihilfen ist der finanzielle Zuschuss an ein bestimmtes Produkt gebunden.

Bei einem saisonalen oder temporären Überangebot bestimmter landwirtschaftlicher Produkte können produktgebundene Verarbeitungsbeihilfen geleistet werden (z. B. Schulmilchprogramm in Thailand oder Deutschland). Wichtig ist der Anschubcharakter der Beihilfen für Betriebe und genossenschaftliche Unternehmen der Ernährungswirtschaft (keine Dauersubvention).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Eine eindeutige Entwicklungsperspektive für die Landwirtschaft, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Teilhabe von bäuerlichen Betrieben
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Marktverzerrung
  • Fehlinvestitionen
  • Missbrauchsgefahr für Klientelpolitik
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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