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Importsubvention

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Importsubventionen sind Zahlungen der Regierung auf ein importiertes Gut. Die Zahlungen richten sich an private Importeure oder staatliche Importinstitutionen.

Importsubventionen können dazu beitragen, Preise auf dem Binnenmarkt niedrig zu halten. Bei Agrargütern geht dies zu Lasten der Landwirtschaft und der Staatskasse. Ist das Importgut ein Vorprodukt (z. B. Zucker zur Verarbeitung von Agrargütern), profitieren weiterverarbeitende Industrien von einem günstigeren Importpreis. Ist das Produkt ein Endprodukt, profitieren die Konsumenten (Anstieg der Konsumentenrente). Importsubventionen sind nur kurzfristig in Situationen kritisch hoher Nahrungsmittelpreise zu empfehlen, wenn Alternativen (wie z. B. Reduzierung von Importzöllen) nicht wirken.

Wenn ein Land Importsubventionen auf Importe seiner regionalen Partner einführt, kann dies – je nach Produktionselastizität der exportierenden Länder – zu einer Verknappung des Produktes und zu einem Preisanstieg im Partnerland führen. Dies kann Probleme bereiten, wenn das Produkt im Partnerland ebenfalls stark nachgefragt ist, z. B. als Grundnahrungsmittel. Daher ist es sinnvoll, regionale Abstimmungen vorzunehmen.

Im WTO-Agrarabkommen werden Importsubventionen nicht explizit erwähnt und sind für WTO-Mitglieder daher nicht verboten. Da Importsubventionen ähnlich wie Exportrestriktionen die verfügbare Menge auf dem Weltmarkt verknappen, wird seit dem starken Anstieg der Agrarpreise in 2007/2008 zunehmend gefordert, diese Politiken in der WTO zu regulieren.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Bi- oder multilaterale Handelsabkommen für Transparenz und gleichberechtigten Abbau von Handelshemmnissen
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Hohe Belastung des Staatshaushaltes
  • Heimische Betriebe, die der internationalen Konkurrenz nicht gewachsen sind, werden aus dem Markt gedrängt (soziale Risiken)
  • Erhöhte Abhängigkeit vom Weltmarkt in Bezug auf die heimische Versorgungssicherheit
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
hoch ($$$)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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