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Harmonisierung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen (SPS)

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Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) sind Maßnahmen zum Schutz des menschlichen oder tierischen Lebens vor lebensmittelbedingten Risiken und vor durch Pflanzen übertragenen Krankheiten. SPS-Maßnahmen können zu (nichttarifären) Handelshemmnissen werden, wenn sie von Land zu Land unterschiedlich sind, da Exporteure die jeweils unterschiedlichen Anforderungen erfüllen müssen, was ihre Transaktionskosten erhöht. Beispiele für SPS-Maßnahmen sind Toleranzgrenzen für Rückstände, die eingeschränkte Verwendung bestimmter Substanzen oder spezifische Kennzeichnungsanforderungen für Lebensmittel.

Das WTO-Übereinkommen über die Anwendung von SPS-Maßnahmen enthält Grundregeln für Lebensmittelsicherheit sowie Standards für Tier- und Pflanzengesundheit. Es fordert die WTO-Mitgliedsstaaten auf, nationale SPS-Maßnahmen so festzulegen, dass sie internationalen Standards, Richtlinien und Empfehlungen entsprechen (sofern vorhanden).

Das Übereinkommen ermöglicht es Ländern dennoch nach wie vor, ihre eigenen Standards zu setzen, solange sie wissenschaftlichen Standards entsprechen. SPS-Maßnahmen sollten nur in dem Umfang angewendet werden, der zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze erforderlich ist. Sie sollten nicht willkürlich oder ungerechtfertigt zwischen Ländern diskriminieren, in denen identische oder ähnliche Bedingungen herrschen. Die Mitglieder können jedoch Maßnahmen anwenden, die zu höheren Standards führen, wenn eine wissenschaftliche Begründung vorliegt. Sie können auch höhere Standards auf der Grundlage einer angemessenen Risikobewertung festlegen, sofern der Ansatz konsistent und nicht willkürlich ist.

Das Abkommen erlaubt es Mitgliedsländern darüberhinaus, unterschiedliche Standards und Methoden zur Inspektion von Produkten anzuwenden. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der WTO-Website.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Bi- oder multilaterale Handelsabkommen für Transparenz und gleichberechtigten Abbau von Handelshemmnissen
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Laboratorien für Rückstands- und Schadstoffanalytik in Nahrungs- und Futtermitteln
  • Funktionsfähige Veterinär- und Gesundheitsbehörden
  • Regelmäßige Einweisung des Personals
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Kann zu einem Handelshemmnis werden
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Gesundheit
Handelswirkung
verzerrend
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