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Zuschuss für die Erbringung kommunaler Aufgaben

Beschreibung

Kommunen beauftragen landwirtschaftliche Betriebe mit der Übernahme kommunaler bzw. öffentlicher Aufgaben und zahlen hierzu finanzielle Zuschüsse. Hierzu gehören beispielsweise die Pflege städtischer, dörflicher Grünanlagen, die Unterhaltung und Pflege des Wegenetzes und der Entwässerungssysteme, die Bereitstellung von Energie (insbesondere nachhaltig produzierter Holzenergie), das Arbeiten in kommunalen Forsten oder Arbeitsleistungen in kommunalen Landwirtschaftsbetrieben. Durch die Zuschüsse werden dezentrale Wirtschaftsstrukturen gestärkt und der Strukturwandel begleitet, wird die lokale Wirtschaft durch die Einbindung landwirtschaftlicher Betriebe in lokale Wirtschaftskreisläufe belebt und werden vorhandene Technik und Arbeitskraft – auch in Zeiten geringeren Arbeitsanfalls – wirtschaftlich genutzt. Während sich die Betriebe Zusatzverdienste sichern können, werden die Kommunen entlastet. Bäuer*innen können Arbeitskraft und Maschinen auch gemeinsam zur Verfügung stellen (s. Maschinenringe).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Sanktionsmechanismen
  • Technische Ressourcen und Maschinen auf den beteiligten Höfen

Mögliche negative Effekte

  • Intransparente Vergabe und Probleme bei Nichterfüllung von Verträgen
  • Zuverlässigkeit der Auftragserfüllung durch die Auftragnehmer*innen gefährdet, wenn landwirtschaftliche Arbeiten witterungsbedingt vorgezogen werden müssen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
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