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Ausgleichszoll

Beschreibung

Ausgleichszölle werden zusätzlich auf einen normalen Zoll aufgeschlagen. Sie werden beispielsweise auf subventionierte Importe erhoben, die Schaden in der heimischen Wirtschaft verursachen. Sie können dann das Bestehen von heimischer landwirtschaftlicher Produktion sichern und zu Einkommens- und Ernährungssicherung beitragen.

Leidet ein Sektor unter subventionierten Importen, so ermöglicht es das WTO Agreement on Subsidies and Countervailing Measures Importländern, Subventionen eines Exportlandes mittels Ausgleichszöllen entgegenzuwirken. Ausgleichszölle können allerdings nur erhoben werden, nachdem das Importland eine ausführliche Untersuchung vorgenommen hat. In dieser muss gezeigt werden, dass es sich um subventionierte Produkte des Exportlandes handelt, die dem heimischen Sektor einen Schaden zufügen sowie ein kausaler Zusammenhang zwischen Subventionen und Schaden besteht. WTO-Abkommen regulieren, wie bei der Untersuchung vorgegangen werden muss und wie lange der Ausgleichszoll eingesetzt werden darf (in der Regel 5 Jahre).

Der wissenschaftliche Nachweis darüber, dass dem Sektor durch den subventionierten Import Schaden zugefügt wurde, stellt insbesondere für weniger entwickelte Länder eine Herausforderung dar, da oft weder die benötigten Daten noch die wissenschaftlichen Kapazitäten vorhanden sind. Eine Alternative sind Safeguards, für die die Nachweispflicht weniger streng ist.

Weil bei Entwicklungsländern die Regulierungen bezüglich Subventionen weniger streng sind, kann gegen Länder mit einem BIP pro Kopf unterhalb von 1.000 US-$ kein Ausgleichszoll verhängt werden.

Es gibt aber andere, ebenfalls WTO-konforme Alternativen um Sektoren zu schützen, z. B. Importzölle oder Safeguards. Im Vergleich zu Anti-Dumping-Zöllen werden Ausgleichszölle wesentlich seltener angewandt. Hauptanwender sind die USA und die EU.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Ineffiziente Ressourcenallokation/ Marktverzerrung
  • Höhere Preise für Konsumenten (Verlust von Konsumentenrente) und Verarbeitungsindustrie (meist kurzfristig)
  • Preisanstieg bei Komplementärprodukten
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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