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Pflicht zur Versicherung von Landwirtinnen

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Eigenständige (Unfall-, Renten-, Kranken-, Pflege-) Versicherungspflicht für Bäuerinnen, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben häufig einen substantiellen Teil der anfallenden Arbeit verrichten, formal aber oft nicht als Mitunternehmerinnen betrachtet werden.

Voraussetzungen

  • (Sich entwickelnde) Versicherungsbranche
  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Akzeptanz / Anerkennung der lokalen Bevölkerung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Hoher Anteil der Erwerbsbevölkerung im formellen Sektor
  • Zugangsmöglichkeiten für alle Landwirt*innen, unabhängig von Betriebsgröße und Standort
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Gesellschaftliche Normen und patriarchalische Strukturen verhindern die Gleichberechtigung der Frau
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • lang
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Arbeit & Soziales
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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