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Mitverantwortungsabgabe

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Die Mitverantwortungsabgabe reduziert die Erzeugererlöse um einen festgelegten Prozentsatz. Durch die staatlichen Interventions- oder Aufkaufpreise entwickeln sich Erzeuger- und Verbraucherpreise unterschiedlich.

Die Mitverantwortungsabgabe kann als eine produktspezifische Abgabe betrachtet werden, die aber die Staatseinnahmen erhöht. Sie ist unter WTO-Bedingungen befristet möglich, allerdings sehr verwaltungsaufwendig.

Voraussetzungen

  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Eindeutig erkennbare Charakteristika des Produkts
  • Landesweites Verzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe und / oder Unternehmen, die im Agrar- und Ernährungssektor tätig sind
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose

Mögliche negative Effekte

  • Marktverzerrung
  • Missbrauch zur verdeckten Staatsfinanzierung
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 7 May 2023 | 7:22 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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